Allgemeine Geschäftsbedingungen
Moderne AGB für XeonEurope-Leistungen: Webhosting, Domains, E-Mail, Server, IT-Dienstleistungen, Webdesign, WordPress, Webshops, Softwareentwicklung, Lizenzserver, Support und digitale Produkte.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Webhosting, Domains, E-Mail, Server, IT-Service, Support, Fernwartung, Webdesign, WordPress, Webshops, Marketing, Softwareentwicklung, Standardsoftware, Softwarelizenzen, Lizenzserver, Updates, Wartung und digitale Dienstleistungen von XeonEurope. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn XeonEurope ihnen ausdrücklich zustimmt. Individualvereinbarungen haben Vorrang. Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
2. Vertragspartner, Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist eine unverbindliche Leistungsinformation. Ein Vertrag kommt durch Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Freischaltung, Lizenzaktivierung, Annahme in Textform oder Beginn der ausdrücklich beauftragten Leistung zustande. Leistungsumfang, Preise, Laufzeit, Fälligkeit, technische Grenzen und Termine ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Tarif, Auftragsbestätigung oder Individualvertrag.
3. Kundengruppen: Unternehmer und Verbraucher
Ein großer Teil der XeonEurope-Leistungen richtet sich an Unternehmer, Unternehmen, Vereine, Selbständige und öffentliche/geschäftliche Auftraggeber. Soweit ein Vertrag mit Verbrauchern geschlossen wird, gelten zwingende Verbraucherrechte, Informationspflichten und gegebenenfalls Widerrufsrechte vorrangig. Der Kunde hat richtige Angaben zu Unternehmen, Ansprechpartnern, Rechnungsdaten und Vertretungsberechtigung zu machen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig Inhalte, Zugangsdaten, Domains, Texte, Bilder, Freigaben, Systeminformationen, Ansprechpartner, Datenschutzinformationen und rechtlich erforderliche Erklärungen bereit. Er ist für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte, Nutzungsrechte, Kennzeichnungspflichten, Datenschutzhinweise, Datensicherungen vor Übergabe und sichere Verwahrung von Zugangsdaten verantwortlich. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können Termine verschieben und Mehraufwand verursachen.
5. Preise, Umsatzsteuer, Fremdkosten und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise. Website-Preise können Standard-, Aktions-, Einstiegspreise oder Preisbeispiele sein. Domains, externe Lizenzen, Zahlungsanbieter, Stockmedien, Werbebudget, Drittanbieter-Plugins, besondere Migrationen oder Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte.
6. Webhosting, E-Mail und Serverbetrieb
Hostingressourcen werden im vereinbarten Tarif bereitgestellt. Angaben wie „Unlimited“ gelten im Rahmen üblicher, fairer und vertragsgemäßer Nutzung. Nicht erlaubt sind Spam, Malware, Phishing, Angriffe, Massenversand ohne Einwilligung, rechtswidrige Inhalte, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen und außergewöhnlich ressourcenintensive Nutzung außerhalb des vereinbarten Tarifs. Bei konkreten Risiken kann XeonEurope verhältnismäßige Schutzmaßnahmen treffen.
7. Domains, DNS, SSL und Registrare
Domainregistrierungen erfolgen über Registrare und Vergabestellen. Eine Registrierung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, Vergaberichtlinien, korrekter Kundendaten und Mitwirkung. Der Kunde prüft Domainnamen auf Marken-, Namens-, Kennzeichen-, Wettbewerbs- und sonstige Rechte Dritter. DNS-Änderungen, Transfers und SSL-Einrichtungen können technische Laufzeiten und Abhängigkeiten externer Stellen haben.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Geplante Wartungen, Sicherheitsupdates, Notfallmaßnahmen, Störungen im Internet, Ausfälle fremder Provider, höhere Gewalt oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von XeonEurope können die Erreichbarkeit einschränken. Störungen sind mit konkreten Informationen zu melden. XeonEurope bemüht sich um angemessene Entstörung im vereinbarten Leistungsumfang.
9. Backups, Datensicherung und Wiederherstellung
Backups werden nur im vereinbarten Umfang bereitgestellt. Backups ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden, sofern kein Managed-Backup ausdrücklich vereinbart ist. Wiederherstellungen können kostenpflichtig sein, wenn sie nicht durch einen von XeonEurope zu vertretenden Mangel erforderlich sind. Vor Migrationen, Updates, Pluginänderungen, Produktivschaltungen und größeren Eingriffen sind Sicherungen zu prüfen.
10. IT-Service, Fernwartung und Support
IT-Service umfasst Beratung, Einrichtung, Fehleranalyse, Wartung, Migration, Konfiguration, Schulung und Support nach Vereinbarung. Fernwartung erfolgt nur nach Freigabe durch den Kunden. Der Kunde hat vertrauliche Anwendungen zu schließen, Zugangsdaten geschützt bereitzustellen und erforderliche Sicherungen vorzunehmen. Reaktionszeiten, Rufbereitschaft und Service-Level sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
11. Webdesign, WordPress, Webshops und Marketing
Webdesign, WordPress-Arbeiten, Webshops, Landingpages, SEO, Social Media, Werbekampagnen und Medienproduktion werden nach vereinbartem Umfang erbracht. Entwürfe, Teststände und Zwischenergebnisse werden in angemessenen Phasen geprüft. Inhalte, Impressum, Datenschutz, Cookie-Hinweise, Produktangaben, Preisangaben, Bildrechte und Werbeaussagen sind vom Kunden freizugeben, soweit sie seinen Geschäftsbereich betreffen.
12. Softwareentwicklung und Projektleistungen
Individuelle Software wird nach Lastenheft, Angebot, Modulbeschreibung, Änderungswünschen und Projektphasen entwickelt. Funktionen, Datenmodelle, Rollen, Schnittstellen, Testfälle, Betriebssysteme, Serverumgebung, Migration, Schulung und Abnahme werden projektbezogen festgelegt. Änderungen nach Freigabe können Zusatzaufwand verursachen. Produktive Nutzung, ausdrückliche Freigabe oder ausbleibende wesentliche Beanstandung nach Prüffrist kann als Abnahme gelten, soweit gesetzlich zulässig.
13. Softwarelizenzen, Lizenzserver und Updates
Softwareprodukte wie EbiSoft, EbiBus, ZEF, EbiSeV, ZEUSS2026 ERP, Ticketsystem oder JuraTech werden im vereinbarten Lizenzumfang zur Nutzung überlassen. Quellcode, ausschließliche Rechte, Weitervertriebsrechte oder dauerhafte Updateansprüche werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Lizenzserver, Aktivierung, Modulfreischaltung, Sicherheitsfunktionen und Updateprüfung dürfen nicht umgangen werden.
14. Fremdsoftware, Open Source und Drittanbieter
Bei WordPress, Plugins, Themes, Bibliotheken, Betriebssystemen, Zahlungsanbietern, Registraren, Cloud-Diensten, Karten, YouTube, Social-Media-Plattformen und sonstigen Drittanbietern gelten deren Bedingungen zusätzlich. XeonEurope haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen, Preiserhöhungen oder Ausfälle fremder Dienste, soweit diese nicht von XeonEurope zu vertreten sind. Open-Source-Komponenten bleiben unter ihren jeweiligen Lizenzen.
15. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen geschützt. Soweit XeonEurope personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Informationspflichten, Löschkonzept, Rollen, Berechtigungen und Inhalte seiner Fachverfahren verantwortlich.
16. Inhalte, Missbrauch, Sperrung und Sicherheit
Der Kunde stellt sicher, dass Inhalte und Nutzung nicht gegen Rechte Dritter, Strafgesetze, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Jugendschutz, Markenrecht oder sonstige Vorschriften verstoßen. Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Nutzung, Sicherheitsrisiken, Spam, Malware, behördliche Anordnungen oder Missbrauch kann XeonEurope Inhalte, Postfächer, Domains, Zugänge oder Dienste vorübergehend sperren, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
17. Nutzungsrechte und Referenzen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen. Standardsoftware, Frameworks, Vorlagen, Bibliotheken, Layoutsysteme, allgemeines Know-how, technische Routinen und wiederverwendbare Komponenten verbleiben bei XeonEurope beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Referenznennungen erfolgen nur im vereinbarten oder rechtlich zulässigen Umfang.
18. Mängel, Gewährleistung und Prüfpflichten
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit keine wirksame individuelle Vereinbarung besteht. Kein Mangel liegt insbesondere vor bei Bedienfehlern, fehlender Mitwirkung, ungeeigneter Fremdsoftware, veralteten Browsern, nicht unterstützten Systemumgebungen, Änderungen durch Dritte, Störungen fremder Dienste oder nicht freigegebenen Eingriffen. XeonEurope erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung.
19. Haftung
XeonEurope haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Für Datenverlust haftet XeonEurope nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre, soweit gesetzlich zulässig.
20. Laufzeit, Kündigung, Sperrung und Datenherausgabe
Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus Angebot, Tarif oder Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Nach Vertragsende können Dienste deaktiviert und Daten nach angemessener Frist gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. Datenexporte sind rechtzeitig vor Vertragsende zu beauftragen.
21. Verbraucher, Fernabsatz und Widerruf
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten gesetzliche Informationspflichten und gegebenenfalls ein Widerrufsrecht. Ein vorzeitiger Beginn digitaler Dienstleistungen oder die Bereitstellung digitaler Inhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur unter den gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen. Einzelheiten werden auf der Seite „Widerruf und Verbraucherinformationen“ dargestellt.
22. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und sonstigen gesetzlich zulässigen Kunden.