Diese besonderen Vertragsbedingungen sind eine strukturierte Arbeitsfassung und müssen vor verbindlicher Verwendung auf Geschäftsmodell, Kundengruppen, Leistungsbeschreibungen und Vertragsprozesse anwaltlich geprüft werden.
Stand: August 2026
Besondere Bedingungen für Webentwicklung und Webdesign
1. Geltungsbereich
Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites, WordPress-Projekten, Webshops, Landingpages und vereinbarten Integrationen Diese Bedingungen ergänzen Angebot, Auftragsbestätigung und die allgemeinen XeonEurope-Bedingungen. Individualvereinbarungen haben Vorrang.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Leistungsumfang, Seitenzahl, Funktionen, Designstufen, Inhalte, Schnittstellen, Browserunterstützung und Termine ergeben sich aus Angebot und Pflichtenbeschreibung. Nicht beschriebene Funktionen sind nicht geschuldet.
3. Mitwirkungspflichten
Der Kunde liefert Texte, Bilder, Logos, Rechtstexte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und sichert die erforderlichen Rechte. Verzögerungen der Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen.
4. Leistungserbringung und Änderungen
Zusatzwünsche und Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden als Change Request dokumentiert, auf Auswirkung geprüft und erst nach Freigabe umgesetzt und berechnet.
5. Prüfung, Abnahme und Mängel
Die Abnahme erfolgt nach Bereitstellung zur Prüfung. Wesentliche Mängel werden dokumentiert und behoben; unwesentliche Abweichungen hindern die Abnahme nicht. Produktive Nutzung kann als Abnahme gelten, soweit rechtlich zulässig und zuvor angemessen hingewiesen wurde.
6. Nutzungsrechte und Drittleistungen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte am individuellen Arbeitsergebnis. Rechte an Standardkomponenten, Frameworks, Themes, Plugins, Werkzeugen und Drittsoftware richten sich nach deren Lizenzen.
7. Betrieb, Support und Vertragsende
Bestimmte Rankings, Besucherzahlen, Umsätze, Werbeergebnisse oder die dauerhafte Kompatibilität veränderlicher Drittplattformen werden nicht garantiert.
8. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder Tarif ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmern werden Projektleistungen grundsätzlich mit 70 % Anzahlung begonnen; 30 % sind bei Abnahme beziehungsweise Bereitstellung zur Übergabe fällig, sofern das Angebot nichts Abweichendes regelt. Vollständige Vorkasse kann individuell vereinbart werden. Wiederkehrende Entgelte und verbindliche Fremdkosten sind im Voraus fällig.
9. Haftung
XeonEurope haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit XeonEurope Daten im Auftrag verarbeitet, wird erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen angemessen geschützt.
11. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus Angebot oder Tarif. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Offene Vergütung und erforderliche Mitwirkung bei Übergabe oder Datenexport bleiben unberührt.
12. Verbraucher und Schlussbestimmungen
Zwingende Verbraucherrechte, Informationspflichten und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und den gesetzlich gleichgestellten Personen.
