XeonEurope

AGB IT-Dienstleistungen

Besondere Vertragsbedingungen von XeonEurope für AGB IT-Dienstleistungen.

Rechtlicher Arbeitstext

Diese besonderen Vertragsbedingungen sind eine strukturierte Arbeitsfassung und müssen vor verbindlicher Verwendung auf Geschäftsmodell, Kundengruppen, Leistungsbeschreibungen und Vertragsprozesse anwaltlich geprüft werden.

Stand: August 2026

Besondere Bedingungen für IT-Dienstleistungen und Windows-Support

1. Geltungsbereich

Beratung, Einrichtung, Administration, Fernwartung, Fehleranalyse, Windows-Support, Microsoft-365-Unterstützung und vereinbarte Vor-Ort-Leistungen Diese Bedingungen ergänzen Angebot, Auftragsbestätigung und die allgemeinen XeonEurope-Bedingungen. Individualvereinbarungen haben Vorrang.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Leistungen werden nach Festpaket, Angebot oder Zeitaufwand erbracht. Festpreise gelten nur für den beschriebenen Umfang und die genannten technischen Voraussetzungen. Zusatzaufwand wird vor Ausführung abgestimmt.

3. Mitwirkungspflichten

Der Kunde sorgt für aktuelle Datensicherungen, zugängliche Systeme, erforderliche Lizenzen, administrative Berechtigungen und eine erreichbare Ansprechperson. Fernzugriff erfolgt nur nach Freigabe.

4. Leistungserbringung und Änderungen

Analyse und Support schulden fachgerechtes Tätigwerden, jedoch keine Erfolgsgarantie, wenn Ursache oder Lösung von Hardware, Fremdsoftware, Providern, Sicherheitsvorfällen oder nicht offengelegten Umständen abhängen.

5. Prüfung, Abnahme und Mängel

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur bei ausdrücklich vereinbartem SLA. Notfall-, Abend-, Wochenend- und Vor-Ort-Leistungen können Zuschläge sowie Anfahrtskosten auslösen.

6. Nutzungsrechte und Drittleistungen

Vor Eingriffen an Systemen muss eine geeignete Datensicherung bestehen. XeonEurope weist auf erkennbare Risiken hin; Datenrettung und Wiederherstellung sind gesonderte Leistungen.

7. Betrieb, Support und Vertragsende

Passwörter und Fernwartungszugänge werden zweckgebunden behandelt. Der Kunde kann die Sitzung beobachten und beenden. Dauerzugänge werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eingerichtet.

8. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot oder Tarif ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmern werden Projektleistungen grundsätzlich mit 70 % Anzahlung begonnen; 30 % sind bei Abnahme beziehungsweise Bereitstellung zur Übergabe fällig, sofern das Angebot nichts Abweichendes regelt. Vollständige Vorkasse kann individuell vereinbart werden. Wiederkehrende Entgelte und verbindliche Fremdkosten sind im Voraus fällig.

9. Haftung

XeonEurope haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit XeonEurope Daten im Auftrag verarbeitet, wird erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen angemessen geschützt.

11. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus Angebot oder Tarif. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Offene Vergütung und erforderliche Mitwirkung bei Übergabe oder Datenexport bleiben unberührt.

12. Verbraucher und Schlussbestimmungen

Zwingende Verbraucherrechte, Informationspflichten und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und den gesetzlich gleichgestellten Personen.