Diese besonderen Vertragsbedingungen sind eine strukturierte Arbeitsfassung und müssen vor verbindlicher Verwendung auf Geschäftsmodell, Kundengruppen, Leistungsbeschreibungen und Vertragsprozesse anwaltlich geprüft werden.
Stand: August 2026
Besondere Bedingungen für IT-Dienstleistungen und Windows-Support
1. Geltungsbereich
Beratung, Einrichtung, Administration, Fernwartung, Fehleranalyse, Windows-Support, Microsoft-365-Unterstützung und vereinbarte Vor-Ort-Leistungen Diese Bedingungen ergänzen Angebot, Auftragsbestätigung und die allgemeinen XeonEurope-Bedingungen. Individualvereinbarungen haben Vorrang.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Leistungen werden nach Festpaket, Angebot oder Zeitaufwand erbracht. Festpreise gelten nur für den beschriebenen Umfang und die genannten technischen Voraussetzungen. Zusatzaufwand wird vor Ausführung abgestimmt.
3. Mitwirkungspflichten
Der Kunde sorgt für aktuelle Datensicherungen, zugängliche Systeme, erforderliche Lizenzen, administrative Berechtigungen und eine erreichbare Ansprechperson. Fernzugriff erfolgt nur nach Freigabe.
4. Leistungserbringung und Änderungen
Analyse und Support schulden fachgerechtes Tätigwerden, jedoch keine Erfolgsgarantie, wenn Ursache oder Lösung von Hardware, Fremdsoftware, Providern, Sicherheitsvorfällen oder nicht offengelegten Umständen abhängen.
5. Prüfung, Abnahme und Mängel
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur bei ausdrücklich vereinbartem SLA. Notfall-, Abend-, Wochenend- und Vor-Ort-Leistungen können Zuschläge sowie Anfahrtskosten auslösen.
6. Nutzungsrechte und Drittleistungen
Vor Eingriffen an Systemen muss eine geeignete Datensicherung bestehen. XeonEurope weist auf erkennbare Risiken hin; Datenrettung und Wiederherstellung sind gesonderte Leistungen.
7. Betrieb, Support und Vertragsende
Passwörter und Fernwartungszugänge werden zweckgebunden behandelt. Der Kunde kann die Sitzung beobachten und beenden. Dauerzugänge werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eingerichtet.
8. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder Tarif ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmern werden Projektleistungen grundsätzlich mit 70 % Anzahlung begonnen; 30 % sind bei Abnahme beziehungsweise Bereitstellung zur Übergabe fällig, sofern das Angebot nichts Abweichendes regelt. Vollständige Vorkasse kann individuell vereinbart werden. Wiederkehrende Entgelte und verbindliche Fremdkosten sind im Voraus fällig.
9. Haftung
XeonEurope haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit XeonEurope Daten im Auftrag verarbeitet, wird erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen angemessen geschützt.
11. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus Angebot oder Tarif. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Offene Vergütung und erforderliche Mitwirkung bei Übergabe oder Datenexport bleiben unberührt.
12. Verbraucher und Schlussbestimmungen
Zwingende Verbraucherrechte, Informationspflichten und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und den gesetzlich gleichgestellten Personen.
