Diese besonderen Vertragsbedingungen sind eine strukturierte Arbeitsfassung und müssen vor verbindlicher Verwendung auf Geschäftsmodell, Kundengruppen, Leistungsbeschreibungen und Vertragsprozesse anwaltlich geprüft werden.
Stand: August 2026
Besondere Bedingungen für individuelle Softwareentwicklung
1. Geltungsbereich
Konzeption, Entwicklung, Anpassung und Integration individueller Software, Apps, Schnittstellen, Datenbanken und Automatisierungen Diese Bedingungen ergänzen Angebot, Auftragsbestätigung und die allgemeinen XeonEurope-Bedingungen. Individualvereinbarungen haben Vorrang.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Funktionen, Plattformen, Schnittstellen, Systemvoraussetzungen, Meilensteine und Abnahmekriterien ergeben sich aus Angebot, Spezifikation oder Product Backlog. Schätzungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind.
3. Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt fachliche Ansprechpartner, Testdaten, Systeme, Zugänge, Entscheidungen und Abnahmen rechtzeitig bereit und prüft Anforderungen sowie Zwischenergebnisse.
4. Leistungserbringung und Änderungen
Änderungen an Anforderungen, Fremdsystemen oder Schnittstellen werden als Change Request bewertet. Aufwand, Preis und Termine werden vor Umsetzung abgestimmt.
5. Prüfung, Abnahme und Mängel
Teil- und Gesamtabnahmen richten sich nach den vereinbarten Kriterien. Reproduzierbare Mängel sind mit Umgebung, Schritten und Ergebnis zu melden. Fehlerklassen und Reaktionszeiten gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
6. Nutzungsrechte und Drittleistungen
Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Mandantenumfang und Weitergabe werden im Angebot festgelegt und entstehen nach vollständiger Zahlung. Quellcode, Entwicklungswerkzeuge und allgemeine Bibliotheken sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Betrieb, Support und Vertragsende
Wartung, Updates, neue Betriebssysteme, geänderte APIs, Support und Weiterentwicklung sind nicht automatisch Teil der Erstellung und bedürfen eines Pflege- oder Supportvertrags.
8. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder Tarif ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmern werden Projektleistungen grundsätzlich mit 70 % Anzahlung begonnen; 30 % sind bei Abnahme beziehungsweise Bereitstellung zur Übergabe fällig, sofern das Angebot nichts Abweichendes regelt. Vollständige Vorkasse kann individuell vereinbart werden. Wiederkehrende Entgelte und verbindliche Fremdkosten sind im Voraus fällig.
9. Haftung
XeonEurope haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit XeonEurope Daten im Auftrag verarbeitet, wird erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen angemessen geschützt.
11. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus Angebot oder Tarif. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Offene Vergütung und erforderliche Mitwirkung bei Übergabe oder Datenexport bleiben unberührt.
12. Verbraucher und Schlussbestimmungen
Zwingende Verbraucherrechte, Informationspflichten und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und den gesetzlich gleichgestellten Personen.
